Forderungen zu „Junge Volljährige und Careleaver*innen im SGB VIII“ erschienen

Der Careleaver e.V., die Universität Hildesheim und die IGfH haben 3 Forderungen formuliert, dass und wie Leaving Care und die Begleitung von jungen Volljährigen im SGB VIII abgesichert werden müssen:

1. Unterstützungsangebote für alle jungen Menschen bis 27 Jahre!

  • Alle jungen Menschen – insbesondere junge Menschen, die im
    Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe betreut wurden – brauchen bis
    zum 27. Lebensjahr individuell flexibel gestaltbare und bedarfsgerechte
    Unterstützungsangebote. Daneben braucht es niedrigschwellige
    Angebote, die von konkreten Bedarfen unabhängig sind.
  • Die Kinder- und Jugendhilfe trägt die Verantwortung dafür, dass
    junge Menschen über diese Unterstützungsangebote informiert sind.
    Sowohl die Informationen als auch die Angebote müssen diskriminierungs-
    und barrierefrei zugänglich sein.

2. Konkreter Leistungskatalog für junge Volljährige!

  • Die mit dem KJSG gestärkten Rechte für junge Volljährige müssen
    jetzt verwirklicht werden.
  • Es braucht die Aufnahme von konkreten Leistungsarten für junge
    Volljährige, wie zum Beispiel Wohngruppen zum selbstbestimmten
    Leben oder Nachbetreuungsangebote im SGB VIII.
  • Junge Volljährige dürfen im Reformprozess nicht vergessen werden!

3. Rechtsstatus Leaving Care schaffen!

  • Bei Kindern alleinerziehender Eltern sorgt ein eigener sozialrechtlich
    anerkannter Status für den Ausgleich fehlender Unterstützung.
    Das ist gut so!
  • Da Careleaver*innen oft ohne Unterstützung beider Eltern auskommen
    müssen, sollte ihnen erst recht ein eigener sozialrechtlich
    anerkannter Status zustehen, der ihnen einen elternunabhängigen
    Zugang zu Sozialleistungen schafft – das gilt auch für die zukünftige
    Kinder- und Jugendgrundsicherung.

Download

Weitere Beiträge

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter und verpassen Sie keine Neuigkeiten rund um die Fachstelle Leaving Care.