Beispiele kommunaler Strukturentwicklung

Ob Leaving Care gelingt, hängt stark von der gelebten Praxis in Kommunen ab. Bei öffentlichen Trägern der Kinder- und gibt es sehr unterschiedliche fachliche Grundhaltungen zur Bewilligung von Hilfen für ältere Jugendliche und junge Volljährige und somit große regionale Unterschiede. Es ist wichtig, dass Träger der Kinder- und Jugendhilfe Übergangskonzepte vorhalten und auch als konkrete Leistungsangebote in die (stationäre) Hilfe integrieren. Dies kann konkrete Programme und Elemente der Begleitung eines selbstbestimmten Lebens und die Begleitung im Leaving Care bedeuten, aber auch die Vernetzung mit unterschiedlichen Sozialrechtskreisen und Schnittstellen.
Ob Leaving Care gelingt, hängt stark von der gelebten Praxis in Kommunen ab. Bei öffentlichen Trägern der Kinder- und gibt es sehr unterschiedliche fachliche Grundhaltungen zur Bewilligung von Hilfen für ältere Jugendliche und junge Volljährige und somit große regionale Unterschiede. Es ist wichtig, dass Träger der Kinder- und Jugendhilfe Übergangskonzepte vorhalten und auch als konkrete Leistungsangebote in die (stationäre) Hilfe integrieren. Dies kann konkrete Programme und Elemente der Begleitung eines selbstbestimmten Lebens und die Begleitung im Leaving Care bedeuten, aber auch die Vernetzung mit unterschiedlichen Sozialrechtskreisen und Schnittstellen.

Beispiele kommunaler Strukturentwicklung

Beispiele kommunaler Strukturentwicklung

Ob Leaving Care gelingt, hängt stark von der gelebten Praxis in Kommunen ab. Bei öffentlichen Trägern der Kinder- und gibt es sehr unterschiedliche fachliche Grundhaltungen zur Bewilligung von Hilfen für ältere Jugendliche und junge Volljährige und somit große regionale Unterschiede. Es ist wichtig, dass Träger der Kinder- und Jugendhilfe Übergangskonzepte vorhalten und auch als konkrete Leistungsangebote in die (stationäre) Hilfe integrieren. Dies kann konkrete Programme und Elemente der Begleitung eines selbstbestimmten Lebens und die Begleitung im Leaving Care bedeuten, aber auch die Vernetzung mit unterschiedlichen Sozialrechtskreisen und Schnittstellen. Die Fachstelle Leaving Care hat vier Modellstandorte beim Auf- und Ausbau dieser Infrastrukturen begleitet: Hamburg, Hildesheim, Warendorf und Stuttgart.

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Nutzen Sie die Möglichkeiten des Peer-to-Peer Austauschs mit Vorreiter:innen im Themenfeld Leaving Care und tauschen Sie sich mit Expert:innen aus Forschung und Praxis im Themenfeld Übergänge aus der Kinder- und Jugendhilfe aus.

Übersicht der Standorte

Stuttgart

Die Stadt Stuttgart hat rund 600.000 Einwohner*innen und ist Landeshauptstadt von Baden-Württemberg. Seit vielen Jahren arbeitet das Jugendamt Stuttgart an der Gestaltung der Leaving Care Prozesse und kooperiert eng mit dem Careleaver e.V. Es finden Careleaver-Wochenenden und Seminare zu Wohnführerscheinen statt. In rechtskreisübergreifenden Arbeitsgruppen wurde für das Thema Leaving Care sensibilisiert und gemeinsame Verfahrensweisen erarbeitet (Auszugsordner, Checklisten, Coming-Back-Wohnung). In Stuttgart wurde auf der städtischen Webseite eine Informationsseite für Care Leaver*innen aufgebaut. Zusammen mit der Fachstelle Leaving Care wurden die Themenbereiche Nachbetreuung und Finanzierungsfragen weiterentwickelt.

  • 400 Einwohner
  • 45,6% aller Einwohner, 61,3% aller unter 20-Jährigen haben Migrationshintergrund (2020)
  • Der Jugendquotient beträgt 26,7 (2020)
  • Das Jugendamt hat 6 Fachabteilungen mit ca. 4500 MA* auf ca. 3300 Stellen
  • Das Jugendamt ist Erziehungshilfeträger mit u. a. 105 stationären Plätzen in 14 Wohngruppen und ca. 370 laufenden Vollzeitpflegen
  • 65% der stationären Erziehungshilfebedarfe werden bei 5 Erziehungshilfeträgern in Stuttgart versorgt
  • Die für das Thema Care Leaver*innen relevanten Ämter und Akteur*innen verteilen sich auf zwei Referate; dazu kommt noch die Kindergeldkasse bei der Agentur für Arbeit

Junge Menschen (nicht mitgezählt junge Geflüchtete und Inobhutnachmen nach §42 SGB VIII)

 20192020
Beendete stationäre Hilfen §34257278
Pflegekinder: §335747
Alter bei Beendigung der stat. Leistung unter 18161192
18- unter 217374
21 und älter2312
von der Gesamtzahl männlich
weiblich

139
118

147
131

 

Stationäre Hilfen (Auswertungen Prosoz) (nicht mitgezählt: junge Geflüchtete, Hilfen mit Kostenerstattung durch andere Jugendämter und Hilfen nach § 35a SGB VIII

Hilfeart/Jahr20202021
Gesamt10271087
§33 Vollzeitpflege299298
§41/33 Vollzeitpflege für junge Volljährige1620
§34 Heimerziehung557609
§41/34 Heimerziehung für junge Volljährige155160

 

Finanzierung

  • Akteur*innen aus Jobcenter, Familienkasse, Jugendamt, Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva), BAB-Stelle, Arbeitsagentur, Wohngeldstelle, Careleaver e.V., etc. beteiligt
  • zwei Runde Tische
  • Ziel: Etablierung von strukturellen Standards für einen vereinfachteren Übergang von Careleaver*innen und Sensibilisierung der Institutionen
  • vier Mal im Jahr gemeinsames Treffen zu Themenschwerpunkten geplant

 

Nachbetreuung

  • Akteur*innen: Jugendamt  (HzE in Trägerschaft des Jugendamtes und ASD), eva Stuttgart, AGDW, Careleaver e.V., KVJS-Landesjugendamt beteiligt
  • Bestandsaufnahme: Zahl der Careleaver*innen in Stuttgart
  • Vernetzung trägerübergreifend
  • Ziel: Nachbetreuung von Careleaver*innen in Stuttgart verbessern
  • Schaffung gemeinsamer Fachstandards
  • Enge Zusammenarbeit mit Careleaver e.V.
  • Input bei verschiedenen Trägern und Leitungsrunden zur Sensibilisierung für das Thema
  • Runder Tisch Finanzen
  • Checkliste der AG Finanzierung
  • Coming-Back Wohnung
  • CL-Wochenenden und Wohnführerschein
  • Auszugsordner
  • Regelmäßiger Bericht an die Amtsleitung und Abteilungsleitung
  • Notfallfonds beim städtischen Träger zur unbürokratischen Finanzierung unvorhergesehener Bedarfe

Erreichtes

  • Vernetzung stadtweit /trägerübergreifend
  • Thema auf 3-tägiger HZE-Klausur, in Finanz-AG und Leitungsrunden
  • Sensibilisierung (Jobcenter, Familienkasse, etc.)
  • Entwicklung eines Nachbetreuungsstandards (Coming-Back-Wohnung, Seminare, Auszugsordner, etc.)
  • Checkliste für Übergangsplanung/Nachbetreuung im Hilfeplanverfahren
  • Sachaffung einer Projektstelle „Careleaver-Arbeit“ für 2 Jahre
  • Verknüpfung mit Projekt „Weiterentwicklung stationärer Hilfen“
  • Öffentlichkeitsarbeit und Info-Tool für Care Leaver*innen (Homepage)
  • Fortbildungsangebot zu Care Leaver*innen im Fobi – Programm des Jugendamts

 

Herausforderungen

  • Pandemiebedingungen
  • Leitungsverantwortung ins Boot holen
  • Mandat für institutionsübergreifendes Handeln bekommen
  • Motivation der Care Leaver*innen zur Mitarbeit
  • Erkenntnis: Care Leaver*innen sind eine diverse Zielgruppe, es braucht differenzierte Angebote
  • Zusätzlicher Zeitaufwand neben Alltagsarbeit
  • Gemeinsame Haltung unter Trägern entwickeln

Inhalt folgt in Kürze

Hamburg

Der Stadtstaat Hamburg hat rund 1,85 Mio. Einwohner*innen. Schwerpunkte am Modellstandort Hamburg sind die Versorgung junger Menschen/Care Leaver*innen mit Wohnraum im Anschluss an stationäre Erziehungshilfen sowie die Unterstützung im eigenen Wohnraum. Care Leaver*innen können in Hamburg auf langjährig etablierte Strukturen zurückgreifen, die im Zusammenwirken verschiedener Akteur*innen auf gelingende Übergänge in ein selbstständiges Wohnen und Leben abzielen. Die bestehenden Projekte „Jugend und Wohnen“ der Lawaetz wohnen & leben gGmbH (Vermittlung von Care Leaver*innen bis 21 Jahren in den ersten eigenen Wohnraum) sowie „Home Support“ der Ev. Stiftung der Bodelschwingh-Gemeinde (freiwilliges, niedrigschwelliges Beratungs-, Begleit- und Unterstützungsangebot nach §13 SGB VIII für Care Leaver*innen von 18-27 Jahren im ersten eigenen Wohnraum) sind hier insbesondere zu nennen. Seitens des öffentlichen Jugendhilfeträgers wird durch Anregung von Förderprogrammen und gezielte Vergabe öffentlicher Flächen auf die Herstellung von Wohnraum für die Zielgruppe hingewirkt (s. Hamburger Rahmenkonzept „Hier wohnt Hamburgs Jugend“).

  • 906.411 Einwohner*innen (2021), davon 318.627 U-18 (16,71%)
  • 37,4% aller Einwohner*innen, 53,4% der U-18-Jährigen haben einen Migrationshintergrund
  • Hamburg ist Stadtstaat und hat in allen sieben Bezirken ein eigenes Jugendamt.
  • Mit 176 Trägern hat die FHH LQE-Vereinbarungen abgeschlossen.
Datenbestand: Fälle in Hamburg im Jahr 2021
Rechtsgrundlage/Alter0 bis 56 bis 1314 bis 18Ü-18Gesamt
§13 (3)0018889
§29025620043499
§30 (ambulant)2858141.3981.1773.674
§30 (mit Wohnung)0036315351
§333013803221771.180
§342247781.4548593.315
§3500151840991
Gesamt8102283.5623.49910.099
  • Sondierung zu bestehenden Strukturen und Instrumenten zur Hilfeplanung und Übergangsbegleitung
  • Überlegungen zu Fortbildungsangebot zur Sensibilisierung/Qualifizierung der Fachkräfte
  • Betrachtung bisher nicht erreichter Zielgruppen (z.B. junge Wohnungslose bis 27 J., verdeckt Wohnungslose, junge Menschen mit unplanmäßigen Hilfebeendigungen, Family Leaver*innen)
  • Identifikation wichtiger Akteur*innen
  • Vertiefte Analyse von Leaving Care anhand vorliegender öffentlicher Datenerhebung/Statistik

 

Zielsetzung: Thema „Universalantrag“ bearbeiten: Gemeint ist ein Antrag aus einer Hand, der alle möglichen Ansprüche auf öffentliche finanzielle Unterstützung (z. B. Jobcenter-Leistungen, BaföG, Wohngeld, Kindergeld bündelt)

  • Einbindung von Care Leaver*innen-Expertise
  • Digitaler Fachworkshop: „Auswirkungen des KJSG auf Verfahren und Fachstandards für den Übergang aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben (Januar 2022)
  • Enge Kooperation zwischen Home Support, Lawaetz und der Sozialbehörde
  • Ansprache von Netzwerken und Akteur:innen (Fachkräfte in angrenzenden Bereichen, Fachberatungen etc.), Anregung zur Beteiligung (u.a. AG78, AK Care Leaver)
  • Ausrichtung der Kontrakte zwischen Sozialbehörde und Bezirksämtern auch auf Leaving Care

Erreichtes

  • Einbindung von Care Leaver*innen-Expertise, Impulse für Beteiligungsformate
  • stärkere Vernetzung zwischen den Akteur:innen des Feldes und angrenzender Bereiche
  • Weiterdenken von Förderstrukturen (Schnittstelle § 16h SGB II – JC / Jugendhilfe)
  • Regelmäßige Thematisierung und stärkere Einbeziehung in strategische Kooperationen innerhalb behördlicher Strukturen, Austausch im Projekt als Ideen- und Impulsgeber
  • zeitnah: Überführung der begonnenen Kooperationen im Projekt Fachstelle in nachhaltiges, bezirksübergreifendes Besprechungswesen zu Leaving Care in Hamburg.

 

Herausforderungen

  • Rollendiffusion im Prozess
  • T. Unklarheiten in der Zielsetzung
  • Erweiterung der Steuerungsgruppe um relevante Akteur*innen schwerfällig
  • Pandemiebedingte Umstände (digitale Sitzungen, hohe Auslastung der Akteur*innen)
  • Erschwerter Zugang zu Statistiken/Auswertungen

Inhalt folgt in Kürze

Kreis Warendorf

Der Kreis Warendorf hat rund 160.000 Einwohner*innen und liegt im Norden von Nordrhein-Westfalen. Das Jugendamt, das Jobcenter und der freie Träger Jugendhilfe St. Klara gestalten seit mehreren Jahren gemeinsam ein Übergangsmodell für Care Leaver*innen: „Gelingende Übergänge gestalten“. Im gemeinsamen Konzeptpapier „Gelingende Übergänge gestalten“ werden sowohl die Problemsituationen beschrieben, vor denen junge Menschen stehen, die die stationäre Jugendhilfe verlassen als auch genaue Verfahrensschritte und Zuständigkeiten u.A. mit Hilfe eines Verlaufsdiagramms dargestellt. So können Übergänge gemeinsam gestaltet und Zuständigkeitslücken verhindert werden. In Zusammenarbeit mit der Fachstelle Leaving Care wurde die trägerübergreifende Vernetzung ausgebaut und Nachbetreuungsstandards entwickelt.

  • 602 Einwohner*innen (Stand 31.12.2021)
  • 727 0 bis unter 18-Jährige und 5.096 18 bis 21-Jährige (Stand 31.12.2021)
  • Das Jugendamt hat neben dem ASD die spezialisierten Dienste Adoptions- und Pflegekinderdienst, Jugendhilfe im Strafverfahren, Fachstelle § 35 a und Fachstelle UMA
  • Die an dem Modellprojekt mitbeteiligten Ämter und Akteur*innen sind zudem das Jobcenter Kreis Warendorf und St. Klara Erziehungshilfe
Hilfeart/Jahr20212022
Stationäre Hilfen
Gesamt236262
§33 Vollzeitpflege 165169
davon §33 Vollzeitpflege für junge Volljährige1921
§34 Heimerziehung7193
davon §34 stationäre Hilfen für junge Volljährige813

 

Hilfeart/Jahr20212022
Ambulante Hilfen
§30 Erziehungsbeistandschaft2645
davon §30 Erziehungsbeistandschaft für junge Volljährige46
  • (Finanzierungs-)Lücken im Leaving Care Prozess verhindern
  • Standards für das letzte Hilfeplangespräch
  • Niedrigschwellige Rechtskreisübergreifende Beratung
  • Coming-Back und Coming-In
  • Nachbetreuung
  • Partizipative Qualitätsentwicklung und Evaluation
  • Grundlage: Kooperation zwischen Jugendamt, Jobcenter und freiem Träger (Jugendhilfe St. Klara) „Gelingende Übergänge gestalten“
  • Regelmäßige Treffen zur Verstetigung und Weiterentwicklung der Kooperation
  • Rechtskreisübergreifender Fachtag Mai 2022: Wissenstransfer und Vernetzungsmöglichkeiten

Erreichtes

  • Nachbetreuungsstandards entwickelt
  • Vernetzung trägerübergreifend
  • Sensibilisierung

 

Herausforderungen

  • Stationäre Hilfen außerhalb des Kreisgebiets, da Kooperationsvereinbarung nicht gilt.
  • Pandemiebedingungen
  • Wissenstransfer, Haltung der Akteur*innen

Kreis Warendorf
Der Landrat
Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Email ansgar.windoffer@kreis-warendorf.de

Tel.: 02581/53-52 10

Fax: 02581/53-9 52 10

Email henrike.steff@kreis-warendorf.de

Tel.: 02581/53-51 07

Fax: 02581/53-9 51 07

Landkreis Hildesheim

Der Landkreis Hildesheim hat rund 280.000 Einwohner*innen und liegt im Süden Niedersachsens. Das Jugendamt – Erziehungshilfe – arbeitet seit vielen Jahren eng mit dem Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim zusammen. Im Rahmen dieser Kooperation wurde das „Hildesheimer Übergangsmodell“ entwickelt, in dem Bausteine zur flexiblen Übergangsgestaltung aus stationären Erziehungshilfen ins Erwachsenenleben beschrieben werden. Zusammen mit der Fachstelle Leaving Care wurden die Tätigkeiten zur Gestaltung einer kommunalen Infrastruktur für Care Leaver*innen weitergeführt und an der Implementierung des „Hildesheimer Übergangsmodells“ gearbeitet.

  • Hildesheim im Süden Niedersachsens.
  • Jugendamt für Stadt und Landkreis Hildesheim zuständig
  • Stadt und Landkreis insg. rund 280 000 Einwohner*innen
  • Im Bereich der Hilfen zur Erziehung: Jugendamt – Erziehungshilfe, Rund 160 Mitarbeiter*innen, ASD regionalisiert in Bezirkssozialarbeit in 6 Bezirken

Stand 2020:

  • Anteil unter-18-jährige Personen an Gesamtbevölkerung: ca. 16 %
  • Anteil Haushalte mit Kindern: ca. 26%
  • Anzahl stationäre HzE pro 1000 Einwohner*innen unter-18-jährige Personen: ca. 19
  • Anzahl ambulante HzE pro 1000 Einwohner*innen unter-18-jährige Personen: ca. 37
  • Anzahl HzE pro 1000 Einwohner*innen unter-18-jährige Personen: ca. 56
  • Anzahl Hilfen für junge Volljährige pro 1000 Einwohner*innen von 18 bis 21 Jahren: 30
  • Anzahl Eingliederungshilfen für junge Volljährige pro 1000 Einwohner*innen von 18 bis 21 Jahren: ca. 8
  • Nachsorgeleistung
  • Standards stationäre Hilfen
  • Fortbildung Mitarbeiter*innen öffentlicher und freier Träger zum Thema Leaving Care
  • Aufklärung des Jugendhilfeausschusses
  • Kooperation mit dem Jobcenter
  • Treffen Jobcenter-Jugendamt: erst Leitung Jugendamt-Erziehungshilfe und Leitung Team U25 Jobcenter; Oktober 2022 geplantes Treffen Mitarbeiter*innen Jugendamt und Jobcenter
  • Arbeitsgruppe Fachstandards in stationären Einrichtungen
    • Fachstandard verfasst von Falleinleitung bis Leaving Care/ Rückführung
    • Ziel: Gleiche Qualität bei allen freien Trägern und allen Teams des öffentlichen Trägers
  • Workshopreihe Fachkraft Leaving Care für Mitarbeiter*innen der freien und des öffentlichen Trägers
  • Vorlage im Jugendhilfeausschuss
    • Information zur Umsetzung des Hildesheimer Übergangsmodells
  • Treffen der Jobcenter-Leitung und Jugendamts-Leitung
  • Treffen der Sachbearbeitungsebene geplant

Erreichtes

  • Hildesheimer Übergangsmodells als konkrete Arbeitsrundlage seit 2019
  • Hildesheimer Übergangsmodell wurde im Jugendhilfeausschuss vorgestellt (Sensibilisierung)
  • Betreuungsgutschein als Leistung für Freie Träger, zur Finanzierung der Nachsorge für junge Volljährige.
  • Kontakt mit dem Jobcenter ist intensiv (Sensibilisierung für die Lebenssituation von Care Leaver*innen)
  • Fortbildungsreihe „Fachkraft Leaving Care“
  • In der interkommunale AG (mehrere Kommunen in Südostniedersachsen) wurde Leaving Care zum Thema gemacht

 

Herausforderungen

  • Leaving Care ist ein Thema unter vielen
    • Pro Team der Bezirkssozialarbeit weniger als 10 Care Leaver*innen pro Jahr – Thema kann in Vergessenheit geraten
    • „Das machen wir doch alles schon“: Eindruck, dass von außen Forderungen gestellt werden, die die bisher gelebte Praxis in Misskredit stellen
  • Wegbegleitung – Care Leaver*innen eine Person an die Seite stellen, die auch nach Verlassen der Jugendhilfe noch ansprechbar bleibt.
    • Organisation unklar: Wie soll die Akquise und Begleitung der Wegbegleiter*innen umgesetzt werden
    • Finanzierung unklar: ob und wie Wegbegleitungen finanziell honoriert werden können
    • Qualifikation unklar: inwiefern sollen Wegbegleiter*innen qualifiziert werden/sein

Inhalt folgt in Kürze

Neuigkeiten über die Modellstandorte

Leaving Care am Modellstandort Stuttgart

In Stuttgart arbeiten seit einigen Jahren verschiedene Akteur*innen zum Thema Leaving Care. Im Rahmen des Projekts Fachstelle Leaving Care war Stuttgart von 2021/2022 Modellstandort unter Federführung der Abteilung Erziehungshilfen des Jugendamtes. In der Link- und Downloadsammlung finden Sie aktuelle Dokumente und Berichte zu den Aktivitäten in Stuttgart.

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Über die Fachstelle

Das Projekt „Fachstelle: Leaving Care in der Kommune“ unterstützt Kommunen darin, in Kooperation von öffentlichen, freien Trägern und Care Leaver Initiativen eine Infrastruktur für die (Übergangs-)Begleitung von Care Leaver*innen aufzubauen.

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